Eine
öffentliche Einrichtung ist eine Einrichtung, die durch
Widmung einem bestimmten Kreis der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff ist weit zu fassen. Einrichtung kann dabei jeder tatsächlich benutzbare Gegenstand sein, neben einer einzelnen
Sache kann es sich auch um eine
Sachgesamtheit oder nur um den
Bestandteil einer Sache handeln. Zweck sowie Benutzungsart und -umfang werden durch die Widmung festgelegt. Nicht darunter fallen jedoch Sachen im
Gemeingebrauch, wie etwa die öffentlichen Straßen.