Übereignung


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Übereignung
Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. In Österreich und der Schweiz wird auch der Ausdruck Veräußerung verwendet, in Deutschland sind die Bezeichnungen nicht deckungsgleich.

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