Mit
öffentliche Meinung (auch
„Meinung“ oder „Urteil der Öffentlichkeit“;
Lehnübersetzung von
französisch: ‚opinion publique‘) werden die in einer
Gesellschaft vorherrschenden Urteile zu Sachverhalten bezeichnet. Sie soll im Gegensatz zur individuellen
Meinung „im Bewusstsein der
Allgemeinheit [vor]herrschende Auffassungen hinsichtlich bestimmter [politischer] Sachverhalte“ bezeichnen.