31. Januar: Die in Preußen eingeführte von Friedrich Wilhelm IV. oktroyierte Verfassung sieht das Dreiklassenwahlrecht vor, das Wohlhabenden zu Stimmvorteilen bei den Wahlen von Abgeordneten verhilft. Gleichzeitig übernimmt die Verfassung erstmals auf deutschem Boden viele liberale Positionen, einen großen Grundrechte-Katalog sowie die Einführung von Schwurgerichten verbunden mit dem Auftrag zur Sicherstellung von Rechtssicherheit und Kontrolle des Monarchen.