Mit dem Begriff
Abbau bezeichnet man im
Bergbau zum einen eine bergmännische Tätigkeit, zum anderen den
Grubenbau, an dem diese Tätigkeit stattfindet. Die bergmännische Tätigkeit des Abbaus bezeichnet das vollständige Herauslösen des nutzbaren Inhalts der
Lagerstätte aus dem
Nebengestein. Der Abbau der Lagerstätte ist der Kernpunkt aller bergmännischen Tätigkeiten.