Der
Abnutzungsvorrat bezeichnet gemäß
DIN 31051 den Vorrat der möglichen Funktionserfüllungen unter festgelegten Bedingungen, der einer Betrachtungseinheit aufgrund der Herstellung, Instandsetzung oder Verbesserung innewohnt. Nach Aufbrauch des Abnutzungsvorrates verliert die Immobilie oder Maschine die Fähigkeit, zugesicherte oder spezifizierte Eigenschaften oder Leistungen bereitzustellen und muß instandgesetzt werden.