Eine Abordnung ist der vorübergehende Einsatz (ganz oder teilweise) eines Beamten oder öffentlichen Arbeitnehmers (analoge Rechtsanwendung des Beamtenrechts gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD) zu einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei das Dienstverhältnis zur bisherigen Dienststelle und die Planstelle aufrechterhalten bleibt.