Ein
Abt (von
spätlat. abbas, aus
aram. abba „Vater“, aus
hebr. ab) war ursprünglich ein allgemeiner Ehrenname und ist seit dem 5./6. Jahrhundert den Vorstehern eines
Klosters vorbehalten; die weibliche Entsprechung ist die
Äbtissin. Das Amt, die Amtszeit oder die Würde eines Abtes werden als
Abbatiat bezeichnet.