Agnat (
lateinisch agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnete im
römischen Recht einen
männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und
ehelich legitimiert von einem gemeinsamen
Ahnherrn abstammt. Die Angehörigen der agnatischen
Stammlinie waren ausschließlich Männer, die
Agnaten – mit Ausnahme noch lebender unverheirateter und bruderloser Töchter, den
Agnatinnen. Diese konnten allerdings die
Agnation (Blutsverwandtschaft väterlicherseits) nicht über ihre
Nachkommen fortsetzen, denn sie mussten nach einer
Heirat zu ihrem jeweiligen Ehemann ziehen, ihre Kinder übernahmen dessen
Familiennamen und führten dessen Linie weiter, nicht die Linie ihrer Mutter oder deren Vaters.