Amtshilfe


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Amtshilfe
Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde. Die Behörde, die um Amtshilfe bittet, wird ersuchende Behörde genannt. Die Behörde, die Amtshilfe leisten soll, wird als ersuchte Behörde bezeichnet. Die Amtshilfe unter Justizbehörden wird Rechtshilfe genannt.

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