Anrainer


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Anrainer
Maßgeblich für den Begriff des Anrainers ist die gemeinsame Grenze, der Rain. Allgemein wird unter Anrainer der Nachbar bzw. "angrenzend Wohnender" verstanden. In der Rechtssprache, besonders in Österreich wird Anrainer im Sinne von "Anlieger, Grenznachbar" verwendet. Gebräuchlich ist im Völkerrecht ein an ein Gewässer bzw. Meer angrenzendes Land als Anrainerstaat zu bezeichnen, z. B. im Seerecht in der Klausel für die Schifffahrt: "Die Durchfahrt ist nur Anrainern erlaubt." In Deutschland wird meist der Ausdruck Anlieger verwendet, in der Schweiz und Liechtenstein auch Anstößer. Anrainer sind beispielsweise die Bewohner oder Besitzer aneinander grenzender Grundstücke. Auf staatlicher Ebene sind Anrainer angrenzende Länder, die auch als Anrainerstaaten bezeichnet werden.

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