Der
Apfel ist in der
Heraldik eine
gemeine Figur und kann mit anderen Figuren im
Schild sein. Dargestellt wird die
Frucht des
Apfelbaumes. In der Regel erscheint im
Wappen eine Kugel mit einem Stiel und einem Laubblatt daran, die zum
Schildhaupt zeigen. Es kommt selten vor, dass diese drei Teile der
Wappenfigur nicht in einer
Tinktur im Schild gezeigt sind. Stiel und Blatt sind nicht zwingend notwendig, erleichtern aber die Erkennung. Bevorzugt sind für den Apfel die Metalle und Farben Gold, Silber, Rot und Grün. Es werden ein oder drei Äpfel nach den heraldischen Regeln als Wappenfigur genommen (
balkenweise,
pfahlweise oder 2:1) und regelgerecht in das Wappen gestellt. Bei mehreren Äpfeln kann auch ein stärkerer Zweig oder einer Ranke ähnliches Geäst zur Wappenfigur kommen.