Der Apostroph (altgriechisch ‚abgewandt‘; über spätlateinisch ins Deutsche im 17. Jahrhundert, seit dem 18. Jahrhundert ohne lateinische Endung) als das Auslassungszeichen (auch das Hochkomma oder der Oberstrich) ist ein Satzzeichen, das in der deutschen Sprache als Auslassungszeichen bestimmte Auslassungen in einem Wort kennzeichnet oder zwingend den Genitiv von Eigennamen verdeutlicht, die im Nominativ bereits auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ß, -z, -x, -ce) enden, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben.