Ein
Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von
Arbeitgebern (
Unternehmer) zum Zwecke
gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische
Sprachrohr seiner Mitglieder. Häufig sind Arbeitgeberverbände nach Branchen- oder Branchengruppen organisiert. In der Regel schließen sie sich zu nationalen, seit Bestehen der Europäischen Union auch zu europäischen
Dachverbänden zusammen. Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden sind
Tarifverhandlungen, daneben unterstützen sie ihre Mitglieder durch Informationsdienste und Rechtshilfe auf dem Gebiet von sozial-, tarif- und arbeitsmarktpolitischen Fragen.