Das
Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Die Regelung der Beschäftigung durch private Arbeitgeber ist dabei weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht, während bei öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen nach wie vor eine Vielzahl von kantonalen Gesetzen vorherrscht. Insbesondere die zivilrechtliche Normierung ist auf eine Vielzahl von Gesetzen verteilt. Von grösserer Bedeutung sind insbesondere die neue
Bundesverfassung von 1999, das
Obligationenrecht, das
Arbeitsgesetz sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich das Bundespersonalgesetz.