Das deutsche
Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche
Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Zudem enthält es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für
Arbeitgeber und
Arbeitnehmer verbindlich. Das Arbeitszeitgesetz dient der Umsetzung der
Europäischen Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 und der
Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in nationales deutsches Recht. Vor dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes war die Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland in der
Arbeitszeitordnung (AZO), sowie in mehreren Spezialgesetzen geregelt.