Arrest (JVA)


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Arrest (JVA)
Arrest ist eine der möglichen Disziplinarmaßnahmen in einer Justizvollzugsanstalt. Nach  Strafvollzugsgesetzes kann gegen einen Gefangenen nur wegen schwerer oder mehrfach wiederholter Verfehlungen bis zu vier Wochen (28 Tage) Arrest verhängt werden. Dies können beispielsweise ein Ausbruchsversuch sein, der Missbrauch einer Vollzugslockerung (wie Ausgang oder Urlaub), eine Schlägerei mit Mitgefangenen oder Drogenkonsum. Auch das bloße Nichtbefolgen der Arbeitspflicht, die aus StVollzG folgt, wird in der Praxis häufig mit Arrest geahndet. Den Arrest ordnet der Anstaltsleiter nach Anhörung des Gefangenen und nach Rücksprache mit den an der Behandlung des Gefangenen beteiligten Bediensteten an.

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