Das deutsche
Arzneimittelgesetz ist ein
Gesetz des besonderen
Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit
Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Inhaltlich steht es nah (supplementär) zum
Betäubungsmittelgesetz. Die heute geltende Fassung des Arzneimittelgesetzes löste das Arzneimittelgesetz aus dem Jahre 1961 weitgehend ab; AMG verweist allerdings noch auf dieses Gesetz.