Nach
DIN 69905 ist die
Auftragsbestätigung (kurz
AB) die „Mitteilung über die Annahme eines Auftrages“. Korrekt müsste es heißen, dass die Auftragsbestätigung die Mitteilung des Anbietenden an den Auftraggeber ist, dass er den vereinbarten
Vertrag verpflichtend eingeht und dementsprechend den Auftrag zu den vereinbarten
Konditionen durchführen wird.