Eine
Aufzugsanlage, kurz
Aufzug,
Fahrstuhl oder
Lift genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen
Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Aufzugsanlagen zählen in der
Fördertechnik zu den
unstetigen Förderanlagen. Die eigentliche Definition für einen Aufzug ist:
- Förderhöhe mindestens 180 cm
- teilweise geführte Aufzugskabine
- feste Zugangsstellen.