Augusta („die Erhabene“) ist eine Ehrenbezeichnung, die
römische Kaiser ihren Ehefrauen oder nahen weiblichen Verwandten – etwa ihren Müttern, Schwestern, Großmüttern oder Töchtern – verleihen konnten. Sie stellt bis in die
Spätantike das weibliche Gegenstück zum Titel
Augustus dar, der im
Römischen und frühen
Byzantinischen Reich einen Bestandteil der Kaisertitulatur bildete. Obwohl nicht mit bestimmten rechtlichen oder politischen Kompetenzen ausgestattet, kam der Augusta-Würde
ideologisch große Bedeutung zu; die Augustae nahmen oft eine besondere, teils sehr machtvolle Stellung am kaiserlichen Hof ein.