Ein
Autor ( ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘) ist der Verfasser oder geistige
Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch
illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z. B.
Bilderbuch,
Comic,
Fotoroman). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „
literarische“ Werke, die den
Gattungen Epik,
Drama und
Lyrik oder auch der
Fach- und
Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der
Musik,
Fotografie,
Filmkunst) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch
Softwareautoren,
Gesetzesautoren,
Autoren in der Zoologie als
Erstbeschreiber eines Lebewesens etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinder von
Autorenspielen (German-style Games) die Bezeichnung
Spieleautor etabliert.