Unter
Banklizenz versteht man die behördliche Erlaubnis zum Betreiben eines
Kreditinstituts oder eines bankähnlichen Unternehmens. Wer
Bankgeschäfte betreiben will, bedarf in den meisten Rechtsordnungen einer Genehmigung durch die zuständige Behörde für
Bankenaufsicht. Dies ist Teil der
Bankenregulierung.