Der
Baulastträger im
Straßenbau ist in der Bundesrepublik Deutschland die Institution, die für die
Planung, den Bau, den
Betrieb und die
Unterhaltung einer Straße zuständig ist, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist. In der Regel ist dies die öffentliche Hand (Staat, Land, Gemeinde). Demgegenüber stehen Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr, bei denen der Baulastträger eine nicht öffentliche Einrichtung ist. Deren Anzahl ist sehr gering, aber in den letzten Jahren stark angestiegen.