Das
Beinhaus, auch das
Ossuarium ( = Knochen), ist ein überdachter Raum, der zur Aufbewahrung von Gebeinen bestimmt ist. Der Begriff
Karner, auch
Gerner, bezeichnet eine auch als Beinhaus genutzte
Kapelle. Mancherorts hat die Anlage zwei Ebenen, die obere als Andachtsraum, die untere als Beinkeller. Im Kanton Schwyz in der Zentralschweiz wird für eine Friedhofskapelle, die zugleich Aufbahrungsraum und Beinhaus ist, der Begriff
Kerchel verwendet (wie der Kerchel von
Schwyz oder jener von
Muotathal).