Das
Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des
Zivilrechts. Es wird auch als
Kondiktionsrecht oder
Kondiktionenrecht bezeichnet – die
condictio war im
römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung
rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen und ist in
Deutschland in den § ff.
BGB normiert. Es verwirklicht den Grundsatz, dass derjenige, der etwas erhalten hat, was ihm nicht zusteht, es nicht behalten darf.