Berggesetze regeln im
Bergbau vor allem den Aufbau der Bergbehörden und deren Kompetenzen, die Berechtigung zum Bergbau und die Aufsicht über die Sicherheit in und um die Bergwerke. Sie ersetzten mit der Einführung der parlamentarischen
Gesetzgebung die von Landes-, Territorial- oder Grundherren erlassenen
Bergordnungen.