Die
Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch
Radikalenerlass oder
Extremistenbeschluss genannt) waren in der
Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der
Regierungschefs der Bundesländer und
Bundeskanzler Willy Brandts vom 28. Januar 1972 auf Vorschlag der
Innenministerkonferenz. In ihm wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den
öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige.