Besatzungsrecht (auch
Okkupationsrecht) ist das
Recht, das ein oder mehrere
Besatzungsmächte (Okkupanten) in Bezug auf ein besetztes Gebiet haben (Recht des Okkupanten) oder setzen (vom Okkupanten gesetztes Recht). Die völkerrechtliche Grundlage des Besatzungsrechts ist in der Regel der Dritte Abschnitt der
Haager Landkriegsordnung mit dem Titel „Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete“.