Beschäftigung


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Beschäftigung
Der Begriff der Beschäftigung hat in der Umgangssprache und im Recht verschiedene Bedeutungen; im weitesten Sinn bedeutet er, dass sich jemand mit einer Sache befasst (beschäftigt ist). Der Begriff ist in Deutschland im Vierten Buch Sozialgesetzbuch als Legaldefinition enthalten, in dem es um die Sozialversicherung geht.

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