Besitzmittlungsverhältnis


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Besitzmittlungsverhältnis
Als Besitzmittlungsverhältnis wird das im deutschen Sachenrecht in  BGB geregelte Verhältnis zumindest zweier Personen in Bezug auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezeichnet. Ein Besitzmittlungsverhältnis liegt vor, wenn jemand eine Sache für einen anderen unter Anerkennung seines besseren Besitzrechtes besitzen will und er diesem aufgrund eines tatsächlichen oder vermeintlichen Besitzverhältnisses auf Zeit zum Besitz berechtigt bzw. verpflichtet ist, sofern sich aus dem Rechtsverhältnis ergibt, unter welchen Voraussetzungen Herausgabe verlangt werden kann.

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