Der Begriff des
Beteiligten wird in der deutschen Rechtssprache unterschiedlich verwendet:
Verwaltungsrecht
Behördliches Verfahren
- Antragsteller und Antragsgegner
- Adressat eines Verwaltungsaktes
- Beteiligter bei öffentlich-rechtlichem Vertrag
- Hinzugezogener bzw. Hinzuzuziehender