Betriebsübergang


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Betriebsübergang
Der Begriff Betriebsübergang bezeichnet
  • im Recht Deutschlands den Betriebsübergang nach § 613a BGB, siehe Betriebsübergang (Deutschland)
  • im Recht Österreichs den Betriebsübergang nach den §§ 3 ff. AVRAG, siehe Betriebsübergang (Österreich)
  • im Recht der Europäischen Union den Betriebsübergang nach verschiedenen Richtlinien, siehe Betriebsübergang (Europäische Union)

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