Betriebssportgemeinschaft (abgekürzt
BSG) steht im Allgemeinen als Begriff für den Zusammenschluss von Sportinteressierten eines Unternehmens oder einer Branche. Die Betriebssportgemeinschaft verfügt in aller Regel über keine eigene
Rechtspersönlichkeit. In Ausnahmefällen ist eine BSG in
Vereinsform anzutreffen. Es existieren zahlreiche solche Vereinigungen, häufig mit Unterstützung des Arbeitgebers, vor allem bei Unternehmen, deren Philosophie eine ausgeprägte Sozialprägung aufweist.