Betriebsstätte ist ein Begriff des nationalen und internationalen
Steuerrechts. Im nationalen Steuerrecht knüpfen an das Bestehen einer Betriebsstätte verschiedene
Rechtsfolgen an. Im multilateralen Recht der sog.
Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt das Bestehen einer Betriebsstätte dem sog. Betriebsstättenstaat grundsätzlich den
ertragsteuerlichen Zugriff auf das durch diese erwirtschaftete
Einkommen (vgl. Art. 5 und 7
OECD Musterabkommen). Auch das
Europarecht knüpft in verschiedenen steuerlichen Regelungsbereichen in der deutschen Sprachfassung an den Begriff der Betriebsstätte an.