Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte
Verträge oder
Urkunden von einem
Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig
unterzeichnet werden müssen. Die Beurkundung ist die strengste gesetzliche
Formvorschrift.