Die
Beweislast regelt prozessuale Beweisrisiken und -
obliegenheiten. Die
objektive oder
materielle Beweislast (
Feststellungslast) legt fest, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung (
non liquet) trägt. Die
subjektive oder
formelle Beweislast (besser
Beweisführungslast) bestimmt, welcher Partei es in einem bestimmten Stadium des
Prozesses obliegt,
Beweis für ihre Behauptung anzubieten.