Ein
Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens. Er ist ein wichtiges Mittel der richterlichen
Überzeugungsbildung bei der Feststellung des („rechtserheblichen“)
Sachverhalts, der einer gerichtlichen
Entscheidung zugrundeliegt. Umgangssprachlich wird auch das einzelne
Beweismittel kurz als Beweis bezeichnet.