Unter einem
Bezugsobjekt (auch
Kostenobjekt) versteht man in der
betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung ein abstraktes Objekt, dem Kosten zugerechnet werden. Die Höhe der zugerechneten Kosten richtet sich nach dem verwendeten
Kostenzurechnungsprinzip. Die Auswahl der zur jeweiligen unternehmerischen Entscheidungssituation passenden Bezugsobjekte ist die Grundlage einer effektiven Kosten- und Erlösrechnung.