Braurecht


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Braurecht
Das Braurecht (auch Braugerechtigkeit, Braugerechtsame oder Grutrecht) gehörte im Mittelalter zu den Vorrechten der Grund- oder Landesherrschaft. Das Braurecht war an ein Grundstück oder ein Haus, den Bierhof, gekoppelt. Der Haus- oder Grundstücksbesitzer konnte das Braurecht entweder selbst, oder durch einen angestellten Brauer wahrnehmen. Vielfach waren auch die Erbrichter brau- und schankberechtigt.

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