Präsidium des Bundes oder
Bundespräsidium lautet eine Funktion in der deutschen
Verfassungsgeschichte. Zur Zeit des
Deutschen Bundes hatte der österreichische Gesandte den Vorsitz im
Bundestag. Daher nannte man
Österreich die „Präsidialmacht“. Allerdings war damit im Wesentlichen nur eine geschäftsführende Rolle im Bundestag verbunden.