Unter der
Bundesverfassung der
Republik Österreich versteht der
Jurist die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des
Bundesrechtes. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes enthält das
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung gesprochen wird. Neben ihm stehen auch noch zahlreiche andere Gesetze (
Bundesverfassungsgesetze) oder einzelne Gesetzesbestimmungen (im jeweiligen Gesetz als
Verfassungsbestimmung bezeichnet) sowie einzelne
Staatsverträge im Verfassungsrang. Diese Zersplitterung des österreichischen Bundesverfassungsrechts führt zu großer Unübersichtlichkeit.