Der
Charterflug (
Bedarfsflug,
Orderverkehr oder
Anforderungsverkehr) ist im Gegensatz zum
Linienflug eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen und Gütern zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Im internationalen
Luftrecht wird der Charterflug genannt. Der Begriff Charterverkehr ist vor allem im Flugverkehr üblich; im Güterseeverkehr wird er meist als
Trampschifffahrt bezeichnet.