Das
Cognomen (alternative Schreibweise
Kognomen,
lateinisch für „Beiname“; Plural ) war oft der dritte Namensbestandteil der regulären
römischen Namensgebung (). Ursprünglich waren Cognomina wohl den einzelnen Träger charakterisierende Bei- oder Spottnamen (z. B.
Cicero, abgeleitet von „Kichererbse“; Crassus von „fett“), wurden später aber teilweise innerhalb einer Familie () erblich, wobei meist nur der älteste Sohn das Cognomen des Vaters übernahm. Ein jüngerer Sohn musste sein Cognomen dann vom Namen der Mutter oder anderswie ableiten.