Collectivité territoriale


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Collectivité territoriale
Eine collectivité territoriale (frz.; vollständig: collectivités territoriales de la République, vor der Verfassungsänderung vom 28. März 2003 auch collectivités locales) ist die französische Form der Gebietskörperschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des französischen Staatsgebietes besitzt. Diese Hoheit umfasst auch die Einwohner, wobei die wahlberechtigten Einwohner (Bürger) gesetzliche Vollmitglieder der Körperschaft sind. Die collectivité territoriale zeichnet sich durch ihre Beziehung zu einem Territorium in Form von Hoheitsgewalt im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben über alle Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten, sowie durch den Wohnsitz (bzw. Sitz bei juristischen Personen) ihrer Mitglieder, welcher sich in ihrem Gebiet befindet, aus. Sie entspricht damit der deutschen Gebietskörperschaft

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