Der Begriff der
Dampfkesselanlage entstammt der Dampfkesselverordnung und bezeichnet alle Anlagenteile, die zur Dampferzeugung notwendig sind. Die Dampfverbraucher gehören nicht zur Dampfkesselanlage; hierunter fallen die Rohrleitungen zu den Dampfverbrauchern als auch
Wärmeübertrager, Kondensator oder die
Dampfturbine.