Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der nicht einheitlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher
Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der
Privatsphäre. Datenschutz steht für das grundgesetzlich abgesicherte Recht, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern des Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtasymmetrie zwischen sehr viel mächtigeren Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der zunehmend digitalen und vernetzten
Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum so genannten
gläsernen Menschen und dem Ausufern staatlicher
Überwachungsmaßnahmen (
Überwachungsstaat) und Datenmonopole von Privatunternehmen entgegenwirken.