Als
defence of consent (engl. ‚Einrede der Einwilligung‘) bezeichnet man im
Strafrecht von England und Wales eine
defence (Verteidigungseinrede). Es handelt sich nicht um eine
defence im strengen Sinne: Regelmäßig muss die
prosecution nämlich die Abwesenheit der Einwilligung nachweisen, nicht der
defendant die Einwilligung: Vergewaltigung mit Einwilligung ist keine Vergewaltigung, ein Kuss mit Einwilligung ist kein
assault. Das Recht erlaubt jedoch nicht die Einwilligung in jede Straftat: Dies gilt besonders in Fällen von
manslaughter und
Mord. In welchen Fällen dies im Einzelnen der Fall ist, gehört zu den umstrittensten und unklarsten des englischen Strafrechts.