Das
Deliktsrecht befasst sich mit dem
zivilrechtlichen Teil der
Haftung für unerlaubte Handlungen (man sagt daher auch:
Recht der unerlaubten Handlung(en)). Die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung aus einem solchen deliktischen Vergehen wird auch
deliktische Haftung oder
Unrechtshaftung genannt. Das Deliktsrecht ist im deutschen Recht in den
BGB geregelt. Im engeren Sinn behandelt das Deliktsrecht nur die Frage nach der Begründung der Haftung (
an debeatur), der Umfang der Haftung (
quantum debeatur) richtet sich dagegen nach dem Schadensrecht in (
Schadensersatz).