Deutsch-britisches Flottenabkommen


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Deutsch-britisches Flottenabkommen
Mit der als deutsch-britisches Flottenabkommen bezeichneten Note vom 18. Juni 1935 gestattete die britische Regierung der deutschen, ihre Marine auf 35 % gemessen an der britischen Stärke auszubauen. Dieses Abkommen, das durch die Methode des diplomatischen Notenaustausches das britische Parlament umging, ersetzte de facto die entsprechenden Bestimmungen des Versailler Vertrages.

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